Allgemeine Fragen, zu den neuen Wartungsverträgen „Basis“ „Komfort“ „Premium“
Die Grundlage der Berechnung ist die Wartungspauschale, ohne Zusatzleistungen und ohne Materialkosten, die Ihnen im Jahr 2025 berechnet wurde. Falls Sie einen Pauschalpreis inkl. Zusatzleistungen bezahlt haben, oder Ihre letzte Wartung vor 2025 ausgeführt wurde, fragen Sie die Preise bitte bei uns an.
Die Zusatzleistungen werden im Zuge der Vor-Ort-Wartung ausgeführt und unabhängig von der Wartungspauschale abgerechnet.
Die Kosten für die Bereitschafts- und Einsatzzeiten unserer Mitarbeiter, wurden bisher pauschal, auf alle Wartungsvertragskunden aufgeteilt. Bei unseren neuen Verträgen werden die Kosten direkt an die Kunden verrechnet, die die Kosten verursachen.
Auswertungen haben ergeben, dass außerhalb der neu definierten Notdienstzeiten, kaum Notfälle gemeldet wurden. Die Anpassung der Zeiten trägt dazu bei, dass wir Ihnen günstigere Verträge anbieten können.
Die Kündigungszeit für die neuen Vertrags-Varianten, beträgt grundsätzlich 3 Monate. Sollte der Wartungsintervall (12 Monate) innerhalb des Kündigungszeitraumes liegen, wird die Wartung (je nach Variante, Online oder vor Ort) kostenpflichtig durchgeführt und die Wartungsgebühr wird ein letztes Mal fällig.
Ja, abhängig von der Entwicklung der Kosten, für Löhne und Gemeinkosten, sowie für die Onlinedienste, müssen die Preise auch in Zukunft angepasst werden, um die Kundenansprüche zu erfüllen. Sie haben im Fall einer Preiserhöhung jedoch immer ein sofortiges Kündigungsrecht.
Die Abrechnung der Wartungspauschale erfolgt bei allen Varianten, im gewohnten, jährlichen Turnus, auch wenn in einem Jahr keine Vor-Ort-Wartung stattfindet. Etwaige Zusatzleistungen werden nur nach Ausführung der Arbeiten, bei der Vor-Ort-Wartung abgerechnet.
Wir sind über die gesamte Vertragslaufzeit für Sie ansprechbar und sie werden bei Störungen oder Reparaturen priorisiert behandelt. Etwaige Online-Überwachungen oder Services werden während der gesamten Vertragslaufzeit durchgeführt.
Bei allen Kunden, bei denen die letzte Vor-Ort-Wartung im ersten Halbjahr 2025 stattgefunden hat, erfolgt die Vor-Ort-Wartung in 2026.
Bei allen Kunden, bei denen die letzte Vor-Ort-Wartung im zweiten Halbjahr 2025 stattgefunden hat, erfolgt die Vor-Ort-Wartung in 2027.
Falls Ihnen keine unserer neuen Wartungs-Varianten zusagt und innerhalb von 4 Wochen, keine Vertragsänderung zustande kommt, gehen wir davon aus, dass kein weiterer Wartungsvertrag gewünscht ist. Der bestehende Vertrag wird in diesem Fall von unserer Seite aus, zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet, weil wir die bestehende Vertragsvariante nicht mehr anbieten werden. Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, uns auch ohne Wartungsvertrag, für Reparaturen oder Störungsbeseitigungen zu beauftragen.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach Verfügbarkeit unserer Mitarbeiter und die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Rödl energie - Heizungen & Bäder
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