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GEG: Was passiert jetzt mit meiner Ölheizung?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es herrscht noch immer viel Verunsicherung bei Heizungsbesitzern, besonders Betreiber einer Ölheizung fragen sich, wie lange sie ihre Heizung noch nutzen können. Wir geben Antworten auf brennende Fragen und stellen einige Irrtümer richtig.

Muss ich jetzt meine Ölheizung sofort ausbauen?

Nein, bestehende Öl- (und auch Gas-)Heizungen können noch bis 2045 problemlos weiter betrieben werden. Entscheidend ist jedoch der Kessel! Grundsätzlich gewährt das Gesetz bestehenden Heizungssystemen mit Brennwertkessel (BW) und Niedertemperaturgeräten (NT) einen langjährigen Bestandsschutz. Wenn Sie ein solches Gerät besitzen, sind Sie zudem bis 2045 von der Pflicht befreit, den Anteil erneuererbarer Energien sukzessive zu erhöhen. Das gilt nahezu für alle Kessel, die etwa ab Mitte der 80er Jahre eingebaut wurden.

Hingegen darf die vor dieser Zeit eingebaute Kesselgeneration, die sog. Konstanttemperaturkessel, nur maximal 30 Jahre ab Datum der Inbetriebnahme betrieben werden. Ausnahme: Wenn der Eigentümer die Immobilie seit 01.02.2002 selbst bewohnt und sich nur maximal zwei Wohneinheiten im Haus befinden, ist es möglich, auch einen Kessel mit Konstanttemperatur länger als 30 Jahre zu betreiben.

Achtung: Wer ein Haus mit so einer Heizanlage kauft oder erbt, ist bereits innerhalb von 2 Jahren zum Austausch verpflichtet.

Was passiert, wenn meine Ölheizung defekt ist?

Wenn der Defekt reparabel ist, können an der bestehenden Anlage weiterhin Reparaturen durchgeführt werden, ohne dass dies mit eventuellen Einschränkungen verbunden ist.

Darf ich meine Ölheizung modernisieren?

Ja, auch das ist möglich, allerdings unterliegen Sie dann der Verpflichtung einen Mindestanteil erneuerbarer Energie zu nutzen, z. B. durch die Verbindung mit einer Wärmepumpe oder den Einsatz von synthetischen Brennstoffen wie E-Fuels .

Stimmt es, dass ich im Neubau immer eine Wärmepumpe einbauen lassen muss?

Nein. In Neubaugebieten können Sie alle Optionen nutzen, die die sogenannte 65-Prozent-Regel erfüllen, also zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Außerhalb von Neubaugebieten ist theoretisch nicht einmal diese Vorgabe zu erfüllen.

Hilfe, ich habe ein altes Haus geerbt! Jetzt muss ich sofort sanieren lassen...

Nein, auch das ist nicht richtig. Grundsätzlich besteht keine Sanierungspflicht, sofern das Haus im obersten Geschoss ausreichend gedämmt ist und die Heizungsanlage noch den Anforderungen des Gesetzes entspricht. Falls nicht, haben Sie zwei Jahre Zeit, um zu sanieren.

Was gilt, wenn ich Mieter bin?

Auch als Mieter können Sie vom GEG betroffen sein. Der Eigentümer ist berechtigt, 10% der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Aber auch hierfür gelten besondere Bestimmungen. Staatliche Förderungen sind von der Umlagesumme abzuziehen, ebenso darf die Miete um max. 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat erhöht werden.

Weitere Informationen zum Thema Ölheizung und GEG finden Sie hier zum Download
in der Broschüre von Zukunftsheizen oder in unserem
Artikel zum GEG, in dem wir Ihnen alle Regelungen ausführlich vorstellen.