Allgemeine Fragen, zu den neuen Wartungsverträgen „Basis“ „Komfort“ „Premium“
Die Zusatzleistungen werden im Zuge der Vor- Ort- Wartung ausgeführt und unabhängig von der Wartungspauschale abgerechnet.
Die Abrechnung der Wartungspauschale erfolgt bei allen Varianten, im jährlichen Turnus, auch wenn in einem Jahr keine Vor-Ort-Wartung stattfindet. Etwaige Zusatzleistungen werden nur nach Ausführung der Arbeiten, bei der Vor-Ort-Wartung abgerechnet.
Die Kündigungszeit für alle Vertrags-Varianten, beträgt grundsätzlich 3 Monate. Sollte der Wartungsintervall (12 Monate) innerhalb des Kündigungszeitraumes liegen, wird die Wartung (je nach Variante, Online oder vor Ort) kostenpflichtig durchgeführt und die Wartungsgebühr wird ein letztes Mal fällig.
Wir sind über die gesamte Vertragslaufzeit für Sie ansprech- bar und sie werden bei Störungen oder Reparaturen priorisiert behandelt. Etwaige Online-Überwachungen oder Services werden während der gesamten Vertragslaufzeit durchgeführt.
Ja, abhängig von der Entwicklung der Kosten, für Löhne und Gemeinkosten, sowie für etwaige Onlinedienste, müssen die Preise auch in Zukunft angepasst werden, um die Kundenansprüche zu erfüllen. Sie haben im Fall einer Preiserhöhung jedoch immer ein sofortiges Kündigungsrecht.
Im ersten Jahr nach dem Einbau der neuen Anlage, erfolgt keine Wartung, bzw. die Onlineinspektio