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Unsere aktuellen Meldungen

Habecks "Heizungsverbotspläne" - was hat es damit auf sich?

Letzte Woche machte ein inoffizielles Arbeitspapier aus dem Wirtschaftsministerium Schlagzeilen und sorgte für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir haben beim UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. nachgefragt, was es mit den „Heizungsverbotsplänen“ auf sich hat.

Hintergrund der Meldungen ist die Ankündigung der Politik aus dem letzten Jahr, dass Heizungen, die ab 1.1.2024 eingebaut werden, einen Anteil von 65% Erneuerbaren Energien nachweisen müssen. Die rechtliche Umsetzung soll in diesem Jahr durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erfolgen. Einen offiziellen Gesetzesentwurf gibt es aktuell noch nicht. Die Pressebeiträge beziehen sich auf einen 92-seitigen Entwurf, der innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt ist. Insofern bleibt abzuwarten, wie ein Gesetzesentwurf dann tatsächlich aussieht.

Positiv kann zumindest einstweilen bewertet werden, dass das Papier die großen Herausforderungen für Eigentümer und Mieter beim Umbau der Wärmeversorgung erkannt hat, die sich aus der Vielzahl an unterschiedlichen Gebäuden und Situationen ergeben. Ebenso ist ein technologieoffener Ansatz zu erkennen, der immerhin fünf Optionen zur energetischen Sanierung im Heizungsbereich eröffnet sowie die Möglichkeit des Umstiegs auf nicht fossile Brennstoffe.

Nachbesserungsbedarf in diesem Entwurf gibt es aus Sicht unseres Verbandes unter anderem bei der Definition von „Derivaten aus grünem Wasserstoff“, den Zeitplänen zur Nutzung von Brennkesseln, Nachhaltigkeitskriterien und Anrechenbarkeit von technischen Lösungen oder Beimischungen.

Gerade wenn es darum geht, den Einsatz fossiler Brennstoffe im Wärmemarkt zu reduzieren, wird bereits an interessanten Alternativen gearbeitet. Strombasierte synthetische E-Fuels können dabei eine Perspektive bieten, auch bestehende Ölheizungen zukünftig mit treibhausgasreduzierten flüssigen Brennstoffen zu betreiben. Werden E-Fuels unter entsprechenden Bedingungen mit erneuerbarem Strom hergestellt, können sie gegenüber fossilen Brennstoffen zu einer deutlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen.*

Die synthetischen Energieträger können nicht nur im Mobilitätsmarkt, sondern auch im Bereich der Wärmeversorgung eine Rolle bei der Reduzierung fossiler Energieträger spielen. Immer wieder wird jedoch diskutiert, dass E-Fuels zu teuer und ineffizient seien. Bei dieser Betrachtung werden nach Einschätzung von UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn einige Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt:

„Generell stellen sich Fragen nach Effizienz eigentlich nur bei Knappheit eines Guts. Marktrelevante Mengen von E-Fuels würden aber in Potentialregionen der Welt hergestellt, wo es – anders als in Deutschland – Erneuerbare Energien aus Wind und Strom im absoluten Überfluss gibt.“

Auch zu angeblich hohen Kosten gibt er Entwarnung:

„Durch die Medien geistern oft absurd hohe Literpreise, die die Verbraucher angeblich für E-Fuels zahlen müssten. Dabei handelt es sich aber um Preise für reine E-Fuels aus aktuellen Versuchs- oder Kleinanlagen.“

Wichtige Kostensenkungseffekte blieben dabei unberücksichtigt. So würden E-Fuels zu Beginn nur in geringen Anteilen herkömmlichen Kraftstoffen beigemischt. Durch den Ausbau von Produktionskapazitäten und durch positive Skaleneffekte können die Herstellungskosten zukünftig deutlich gesenkt werden. Während die Produktionskosten stetig sinken, würde der Beimischungsanteil der E-Fuels allmählich steigen. Experten erwarten, dass die Produktionskosten reiner E-Fuels mittelfristig auf rund einen Euro je Liter sinken.

Wir bei Rödl energie werden die Entwicklungen weiter verfolgen und uns im Interesse unserer Kundinnen und Kunden dafür einsetzen, dass klimaneutrales Heizen mit einer großen Bandbreite an Technologien möglich und bezahlbar bleibt.

*Quelle: Umweltbundesamt – Vollzug der 37. BImSchV: Anrechnung strombasierter Kraftstoffe
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/nachweissysteme-fuer-energie-klimaschutz/vollzug-der-37-bimschv-anrechnung-strombasierter